Bettina Mojé−Hoffmann
Heilpraktikerin
Praxis für Osteopathie

Mit den Händen zu spüren
ist eine besondere Art des Zuhörens.

Kosten der Behandlung


Grundsätzlich handelt es sich bei den Therapien um Privatbehandlungen, für die eine Privatrechnung gestellt wird. Diese ist bar und sofort zu bezahlen. Die Rechnung wird in der Regel nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ausgestellt. Viele private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder Beihilfen übernehmen entweder ganz oder teilweise die Kosten der Behandlung. Die Erstattung ist hier im Einzelfall von dem gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen der Krankenversicherungen abhängig. Auch einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Einzelfall teilweise die Kosten einer Behandlung. Es wird daher dringend empfohlen vorab mit der eigenen Krankenkasse über die Voraussetzungen einer möglichen Kostenerstattung zu sprechen. Falls eine Bestätigung über die Qualifikation des Therapeuten notwendig ist, kann diese gerne angefordert werden. In jedem Fall ist eine Differenz zwischen dem in Rechnung gestellten Betrag und der Erstattung durch die Krankenversicherung vollständig privat zu begleichen.