Bettina Mojé−Hoffmann |
Mit den Händen zu spüren ist eine besondere Art des Zuhörens. |
Grundsätzlich handelt es sich bei den Therapien um Privatbehandlungen, für die eine
Privatrechnung gestellt wird. Diese ist bar und sofort zu bezahlen. Die Rechnung wird in der
Regel nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ausgestellt. Viele private
Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder Beihilfen übernehmen entweder ganz
oder teilweise die Kosten der Behandlung. Die Erstattung ist hier im Einzelfall von dem
gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen der Krankenversicherungen abhängig.
Auch einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Einzelfall teilweise die Kosten einer
Behandlung. Es wird daher dringend empfohlen vorab mit der eigenen Krankenkasse über die
Voraussetzungen einer möglichen Kostenerstattung zu sprechen. Falls eine Bestätigung über
die Qualifikation des Therapeuten notwendig ist, kann diese gerne angefordert werden. In
jedem Fall ist eine Differenz zwischen dem in Rechnung gestellten Betrag und der Erstattung
durch die Krankenversicherung vollständig privat zu begleichen.